Überführungsregeln zur Einführung der neuen Prüfungsordnung zum Wintersemester 2024/25

Zum Wintersemester 2024/25 wird es eine neue Prüfungsordnung für B. Sc. und M. Sc. Nanotechnologie geben. Hier sind die Überführungsregeln zur Einführung der neuen Prüfungsordnung:

Bitte beachten Sie, dass die Überführungsregeln erst mit Veröffentlichung der neuen PO Gültigkeit erlangen.

Regelung zur nachträglichen Prüfungsmeldung

Die Prüfungsordnung besagt eindeutig, dass jede Prüfungsleistung innerhalb des Prüfungsmeldezeitraums für das aktuelle Semester angemeldet werden muss. Eine Prüfungsnachmeldung wird grundsätzlich nicht gewährt. Bitte sorgen Sie also in Ihrem eigenen Interesse gewissenhaft für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Prüfungsmeldung. Sofern Sie im Meldezeitraum noch unsicher sind, ob Sie eine Prüfung antreten werden (z. B. bei Zweitprüfungen, wenn Sie das Ergebnis der Erstprüfung noch nicht kennen), ist eine Anmeldung sehr empfehlenswert. Hierdurch entstehen Ihnen keine Nachteile.


Wenn die Anmeldung zu einer Prüfung für Sie im QIS nicht möglich ist, obwohl diese nach Ihrem Kenntnisstand angeboten wird, schreiben Sie bitte umgehend eine Email an Herrn Flenner vom akademischen Prüfungsamt, damit Ihrerseits kein Versäumnis der Prüfungsanmeldung vorliegt und das Problem behoben werden kann. Bsp.: Sollte eine Anmeldung zur Zweitprüfung im QIS für Sie nicht möglich sein, obwohl die Prüfung angeboten wird, kann ein Grund sein, dass die Note Ihrer Erstprüfung noch nicht eingetragen wurde. Hier sollten Sie zusätzlich Rücksprache mit dem/der Prüfenden halten

Klausurtermine für Bachelorstudierende der Nanotechnologie

Bitte entnehmen Sie die aktuellen Termine auf den jeweiligen Seiten der einzelnen Fächer


Klausurtermine für Masterstudierende der Nanotechnologie


Regelungen zum Anhörungsverfahren

  • Für Bachelorstudierende mit einer Gesamtpunktzahl von 140LP oder höher wird das Anhörungsverfahren ausgesetzt, sofern zusätzlich das Thema der Bachelorarbeit bereits ausgegeben wurde.
  • Für Masterstudierende mit einer Gesamtpunktzahl von 80LP oder höher wird das Anhörungsverfahren ausgesetzt, sofern das Thema der Masterarbeit bereits ausgegeben wurde.
  • Für Studierende des ersten Semesters des Bachelor- sowie des Masterstudiums Nanotechnologie entfällt die Anhörung. Hier wird zugrunde gelegt, dass im ersten Semester eine verzögerte Orientierung im Studium zu verminderten Leistungen führen kann.

Bitte beachten Sie, dass für das Bachelorstudium und für das Masterstudium getrennte Anhörungsverfahren laufen. Beispiel: Sie erhalten 10LP für Bachelormodule und 5LP für Mastermodule im vorgezogenen Masterstudium -> Sie erhalten für BA- und MA-Studium je einen Anhörungsbescheid.

Vorgezogene Masterleistungen können nicht für das Bachelorstudium berücksichtigt werden, da diese nicht zu ihren Pflichtleistungen des Bachelorstudiums gehören.  

Da Auflagenprüfungen nicht auf dem Notenspiegel abgebildet werden, müssen Sie diese Leistungen im Anhörungsbescheid erwähnen. Die erbrachten LP werden dann für das Anhörungsverfahren voll berücksichtigt.

Wichtige_Hinweise_zum_Anhoerungsverfahren.pdf
PDF, 22 KB

Anträge an den Prüfungsausschuss

Anträge an den Prüfungsausschuss werden in der Studiengangskoordination Nanotechnologie eingereicht (sgk@maphy.uni-hannover.de). Die Unterlagen werden geprüft und bei Vollständigkeit an den Prüfungsausschuss weitergeleitet, welcher in der Regel wöchentlich über die gesammelten Anträge entscheidet. Die beschiedenen Anträge werden an das Akademische Prüfungsamt weitergeleitet und die Beschlüsse dort umgesetzt. Ebenso erhalten die Studierenden Auskunft über die Beschlusslage ihres Antrages durch das Prüfungsamt. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Flenner vom Akademischen Prüfungsamt.

Im Folgenden sind die häufigsten Antragsmöglichkeiten an den Prüfungsausschuss aufgeführt:

  • Nachteilsausgleich (Vordrucke hält die Zentrale Studienberatung vor; hier erhalten Sie auch Beratung; Nachweis ist beizufügen, z. B. Prüfungsunfähigkeits-Bescheinigung)
  • Leistungsanerkennungen: Bitte füllen Sie das Anerkennungsformularvollständig aus und reichen es unterschrieben ein.
  • Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für die Abschlussarbeit; Unterlagen: Antrag und Prüfungsunfähigkeits-Bescheinigung, bzw. Bestätigung des Prüfers, das Arbeitsmittel oder technische Geräte nicht zur Verfügung standen. Weitere Informationen s.u.
  • Einstufungsanträge (Einstufungsantrag (hier) und Notenspiegel)
  • Formloser Antrag auf Vertiefungswechsel: Chemie <-> Physik und Maschinenbau <-> Elektrotechnik; Bitte beachten: Wechsel nur einmalig möglich
  • Learning Agreements
  • Einbringung von Zusatzleistungen in den Notenspiegel; Weitere Informationen s.u.

Der Antrag kann digital (als pdf) oder auch in Papierform eingereicht werden. Anträge müssen von Ihnen unterschrieben sein. Bitte fügen Sie direkt alle weiteren benötigten Unterlagen s.o. dem Schreiben bei. Geben Sie bitte immer Ihren vollständigen Namen, Matrikelnummer, Studiengang und Semester an, und verwenden Sie ihre stud.uni-hannover-Adresse

Vorziehen von Masterleistungen

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Leistungen aus dem Masterstudium der Nanotechnologie zu absolvieren, auch wenn Sie bislang nur im Bachelorstudium der Nanotechnologie immatrikuliert sind.


Lt. Präsidiumsbeschluss darf die Anzahl der vorgezogen erbrachten Prüfungsleistungen 6 nicht überschreiten, die maximal damit erworbene Anzahl an Leistungspunkten darf 30 nicht überschreiten. Die Lehrperson entscheidet, ob sie den Mehraufwand einer zusätzlichen Prüfung tragen möchte.


Ein Anspruch auf vorgezogenes Ablegen von Prüfungsleistungen besteht nicht. Vorgezogen abgeleistete Leistungen begründen keinen Anspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang Nanotechnologie.


Bei erstmaliger Immatrikulation im Masterstudium Nanotechnologie sind die vollständigen erhaltenen Leistungsbescheinigungen der bestandenen vorgezogenen Leistungen zeitnah und unaufgefordert im Prüfungsamt einzureichen.

Regeln für die Einreichung von Abschlussarbeiten

Mit Beschluss der Studienkommission Nanotechnologie vom 26.01.2021 wird das Verfahren zur Abgabe von Abschlussarbeiten digitalisiert. Durch Abgabe einer pdf-Datei per Email an den/die Prüfer und Studiengangskoordination gleichzeitig wird die Einheitlichkeit der Inhalte garantiert und die Fristwahrung automatisch nachgewiesen.

Die Versendung der pdf-Datei per Email muss somit spätestens bis zum Tag des Fristablaufs erfolgen.

Vorab der Notenfindung durch den Prüfer der Bachelorarbeit, bzw. den Erst- und den Zweitprüfer der Masterarbeit muss zudem dem Prüfer / den Prüfern eine mit der pdf-Datei identische Druckversion vorgelegt werden. Die Studiengangskoordination benötigt fortan keine Druckversion mehr.

Die Arbeit muss sowohl in der digitalen Version als auch in der Druckvariante eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthalten.


Regelungen zur Beantragung einer Verlängerung der Abgabefrist für die Abschlussarbeit

Möchten Sie aufgrund einer Erkrankung eine Verlängerung der Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit beantragen, so ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") nicht ausreichend. Sie benötigen eine sog. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. Den Vordruck erhalten Sie hier.


Bitte beachten Sie: Ein Erkrankungszeitraum von wenigen Tagen ist, gesehen auf den Gesamtbearbeitungszeitraum einer Abschlussarbeit, erwartbar und muss bei der Planung der Abschlussarbeit grundsätzlich einkalkuliert werden. Die Notwendigkeit einer Fristverlängerung ergibt sich hieraus nicht.


Bei Nichtverfügbarkeit von unbedingt notwendigen Anlagen, Geräten, Materialien, usw. ist eine Bescheinigung über die Nichtverfügbarkeit, unterschrieben vom Erstprüfenden oder Betreuenden notwendig.


Für die Beantragung der Verlängerung geben Sie in einem formlosen Schreiben (per Email an sgk@maphy.uni-hannover.de) die bisherige Abgabefrist an, den Zeitraum der Verlängerung lt. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung/Nichtverfügbarkeitserklärung und die sich daraus ergebende neue Fristsetzung an. Der Antrag muss von Ihnen unterschrieben sein. Es werden nur Anträge behandelt, die vor dem festgelegten Abgabetermin eingereicht wurden. Bei Abschlussarbeiten ist eine maximale Verlängerung von 2 Monaten möglich. Ein Antrag auf Fristverlängerung sollte immer zeitnah gestellt werden, d.h. spätestens 2 Wochen nach Wegfall der Gründe.


Regelung zur Eintragung von Zusatzleistungen auf dem Zeugnis

  • Die Eintragung von Zusatzleistungen erfolgt per Antragstellung an den Prüfungsausschuss ( ausschließlich vorab der Zeugnissausstellung)
  • Als Zusatzleistungen dürfen nur Veranstaltungen der LUH eingetragen werden, die aus den Bereichen Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau, oder Physik stammen.
  • Anderweitig erbrachte Leistungen, bspw. Seminare des Zentrums für Schlüsselkompetenzen oder Sprachlehrgänge, können nicht als Zusatzleistung in den Notenspiegel eingebracht werden.
  • Die Eintragung wird insgesamt auf maximal 3 Veranstaltungen begrenzt.

Studiengangskoordination

Dr. rer. nat. Katrin Radatz
Studiengangskoordination
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum
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Hinweis

Für eine effiziente Bearbeitung Ihrer Anfragen geben Sie bitte immer Ihren vollständigen Namen, Matrikelnummer, Studiengang und Semester an, und verwenden Sie ihre stud.uni-hannover-Adresse . Bei Fragen zur PO oder Modulleistungen bitte zusätzlich immer die für Sie gültige PO und die genaue Modulbezeichnung angeben. Bei eiligen Anfragen können Sie auch gerne eine telefonische Erreichbarkeit nennen.