Zulassungsinformationen

Studieninteressierte für das Masterstudium

Sie interessieren sich für ein Masterstudium der Nanotechnologie an der LUH und fragen sich, ob Sie geeignet sind?

Zwar ist es nicht möglich, Ihnen vorab definitive Aussagen über eine mögliche Zulassung zu geben. Im folgenden erhalten Sie aber die notwendigen Informationen zur Selbsteinschätzung:

Sie benötigen Vorkenntnisse in den Bereichen Mathematik, Physik, Chemie, Maschinenbau und Elektrotechnik. Als Mindestvoraussetzung müssen im vorangegangenen Studium mindestens
• 15 ECTS-LP in Mathematik,
• 15 ECTS-LP in einem der Fächer Chemie, Physik, Elektrotechnik oder Maschinenbau und jeweils
• 10 ECTS-LP in den anderen drei Fächern

nachgewiesen werden. Die ausführlichen Kriterien für die Zulassung sind in der Zugangssordnung Nanotechnologie festgelegt:

https://www.uni-hannover.de/de/studium/vor-dem-studium/bewerbung-und-zulassung/voraussetzungen-zum-studium/zugangsordnungen/

Primäre Unterrichtssprache: Deutsch (mind. Sprachniveau C1 GER)

Bei wenigen fehlenden Vorkenntnissen können Auflagen erteilt werden, die ggf. eine Studienverlängerung für Sie bedeuten. Können nicht ausreichend Vorkenntnisse nachgewiesen werden, erfolgt in der Regel eine Ablehnung.

Bitte beachten Sie, dass es sich beim Masterstudium der Nanotechnologie um einen sehr spezialisierten und breit gefächerten Studiengang handelt. Die Auflagenerteilung ist daher keine Seltenheit.

Gerne können Sie sich aber einfach bei uns bewerben.

https://www.uni-hannover.de/de/studium/vor-dem-studium/bewerbung-zulassung/studienplatzbewerbung

Bei weiteren Fragen zum Studium wenden Sie sich gerne an unseren studentischen Berater für internationale Studierende und Studieninteressierte: studyguide@maphy.uni-hannover.de

Verlängerung der vorläufigen Zulassung und Verlängerung der Frist zur Auflagenerfüllung im Masterstudium

Sofern Sie Ihren Bachelorabschluss nicht innerhalb der vorgegebenen Frist erreichen, bzw. Ihre Auflagen nicht (vollständig) erfüllt haben (Ihr Zulassungsschreiben im Rahmen der Immatrikulation informiert Sie hierüber), haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf entsprechende Verlängerung zu stellen, um der automatischen Exmatrikulation zu entgehen. Diesen ,von Ihnen unterzeichneten Antrag müssen Sie ca. 2 Wochen vor Semesterende (Mitte März / Mitte September) stellen (Email an sgk@maphy.uni-hannover.de). 

Der Antrag auf Verlängerung der vorläufigen Zulassung muss Informationen darüber enthalten, welche Module Ihres Bachelorstudiums noch offen sind und aus welchem Grund. Fügen Sie vorhandene Nachweise an (z. B. Prüfungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum). Dabei ist auch relevant, welche der möglichen Prüfungsversuche Sie in Anspruch genommen haben.

Der Antrag auf Verlängerung der Frist zur Auflagenerfüllung muss Informationen darüber enthalten, welche Auflagen Ihnen insgesamt erteilt wurden, welche davon ggf. bereits bestanden wurden, welche nicht bestanden wurden und aus welchem Grund. Dabei ist auch relevant, welche der möglichen Prüfungsversuche Sie in Anspruch genommen haben. Fügen Sie vorhandene Nachweise an (z. B. Prüfungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum).

Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Zulassung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann und planen Sie Ihr Studium vorausschauend.

Studiengangskoordination

Dr. rer. nat. Katrin Radatz
Studiengangskoordination
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
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Hinweis

Für eine effiziente Bearbeitung Ihrer Anfragen geben Sie bitte immer Ihren vollständigen Namen, Matrikelnummer, Studiengang und Semester an, und verwenden Sie ihre stud.uni-hannover-Adresse . Bei Fragen zur PO oder Modulleistungen bitte zusätzlich immer die für Sie gültige PO und die genaue Modulbezeichnung angeben. Bei eiligen Anfragen können Sie auch gerne eine telefonische Erreichbarkeit nennen.